Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist der Schutz von Mitarbeitenden, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese anonym oder offen – ohne Repressalien befürchten zu müssen – melden. Dazu verpflichtet das HinSchG Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Aus diesem Grund hat VAHLE als Unternehmen mit in der Regel mehr als mindestens 50 Beschäftigten diesen Meldekanal rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nach dem HinSchG umgesetzt.
Das Hinweisgebersystem, auch „Whistleblowing-System“ genannt, bietet ein sicheres System zur Meldung von Compliance-Verstößen bei VAHLE gemäß HinSchG und stellt einen wichtigen Baustein des Compliance-Management-Systems dar. Dort können Hinweise zu bestehenden, potenziellen oder drohenden Missständen in Bezug auf VAHLE oder unsere Lieferkette eingereicht werden.
Das Hinweisgebersystem steht sowohl allen VAHLE Mitarbeitenden als auch Kunden, Lieferanten und allen weiteren Personen zur Verfügung, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt zu VAHLE stehen oder standen und die Rechtsverstöße melden wollen, die im Rahmen einer beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit für VAHLE begangen wurden.
Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem der Meldung spezifischer Compliance-Verstöße (Beispiele s.u.), nicht aber der Abgabe allgemeiner Beschwerden dient.
Ombudsperson
Herr Dr. Andreas Grüter, Rechtsanwalt und Notar aus Duisburg, betreut als externe Ombudsperson die Meldestelle, nimmt die Hinweise entgegen und behandelt alle Meldungen vertraulich. Dabei wahrt er die Anonymität des/der Meldenden – selbst im Falle einer freiwilligen Preisgabe der Identität.